Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Leverkusen

WIR GENIESSEN VERTRAUEN IN LEVERKUSEN FÜR VORMUNDSCHAFT UND PFLEGSCHAFT

vormundschaft

VORMUNDSCHAFT: UMFASSENDE SORGE FÜR KINDER

Kinder werden von Krisen schwer getroffen. Das kann ein familiärer Konflikt sein oder die Flucht aus Kriegsgebieten. Sind sie minderjährig und somit nicht geschäftsfähig, wenn zum Beispiel den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, diese es nicht ausüben können oder sogar verstorben sind, tritt eine rechtliche Fürsorge ein. Ein Vormund kümmert sich um das Wohl des Kindes und um sein Vermögen. Das gilt auch für Kinder von minderjährigen Müttern, Findelkinder oder während einer Adoption.

Das zuständige Vormundschaftsgericht ordnet eine Vormundschaft an. Die Vormundschaft endet, wenn das Kind volljährig wird, die unverheiratete Mutter volljährig wird, die Adoption erfolgt, die Eltern das Sorgerecht zurück erhalten oder das Kind verstirbt. 

Der SKM e.V. Leverkusen als Vormund: 
  • übernimmt die rechtlichen Aufgaben der Eltern
  • erstattet darüber Bericht an das Vormundschaftsgericht
  • leistet Nachweis über die Verwaltung des Vermögens
  • holt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Gerichts ein
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ANGEPASSTE FÜRSORGE: DIE PFLEGSCHAFT

Während die Vormundschaft im vollen Umfang für einen minderjährigen und nicht geschäftsfähigen Menschen wirkt, wird die Pflegschaft für eine bestimmte Angelegenheit eingerichtet. Der SKM e.V. Leverkusen tritt als Ergänzungspfleger ein, wenn zum Beispiel ein Teil der elterlichen Sorge entzogen wurde. Wir kümmern uns dann genau darum. 

Manchmal stellen wir einen Umgangspfleger, falls sich die Eltern in Bezug auf den Umgangskontakt nach einer Trennung schädigend für das Wohl des Kindes verhalten. Wir suchen als Umgangspfleger immer das Gespräch mit allen Beteiligten. So soll für das Kind eine erträgliche und bestenfalls förderliche Lösung gefunden werden.

Wir kümmern uns um das Wohl von Kindern – auch als:
  • Vormund
  • Ergänzungspfleger
  • Umgangspfleger

DIE VERFAHRENSPFLEGSCHAFT

Wo soll das Kind in Zukunft wohnen? Wer kann das Kind betreuen? Solche Fragen klärt in manchen Fällen ein gerichtliches Verfahren. Bei solchen Betreuungs- und Unterbringungssachen kann der SKM e.V. Leverkusen eine Verfahrenspflegschaft für das minderjährige Kind übernehmen. Das Gericht beauftragt uns gemäß Art. 103 GG. Dann stellen wir sicher, dass die Interessen des Kindes gewahrt werden.

Die Wahrnehmung des Kindes, seine Interessen und Wünsche bringen wir als Verfahrenspfleger in den Prozess ein und vermitteln zwischen den Beteiligten. In diesem Rahmen entsteht der Sozialbericht. Er klärt zum Beispiel, wie viel Bedarf an Unterstützung ein Kind hat. Auf dieser fundierten Basis sowie nach einer Anhörung, an der wir als Verfahrenspfleger ebenfalls teilnehmen, entscheidet das Gericht. Das Kind kann weiterhin selbstständig handeln, eigene Stellungnahmen abgeben und Rechtsmittel einlegen.

Die Verfahrenspflege des SKM e.V. Leverkusen:
  • verschafft den Betroffenen rechtliches Gehör
  • vermittelt zwischen den Parteien
  • arbeitet am Sozialbericht mit und nimmt an der gerichtlichen Anhörung teil

FÜRSORGE REGELN: DER SKM E.V. LEVERKUSEN IST ERFAHRENER PARTNER FÜR DAS WOHL VON KINDERN

WIR STEHEN FÜR EIN UNVERBINDLICHES VORGESPRÄCH GERNE BEREIT.

Anne Curtis

curtis@skm-leverkusen.de